Rahmenplanung
Bedarfsplan des Bundes
Grundlage für die Aufnahme einer Planung ist die Feststellung des Bedarfs. Im Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde der Ausbau der B 12 aufgenommen und in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
- Teilprojekt Kempten (A 7)
– Marktoberdorf (B 472) in
Bauabschnitt BA-1 und BA-2 - Teilprojekt Marktoberdorf (B 472) – AS Jengen/ Kaufbeuren (A 96) in Bauabschnitt BA-A bis BA-D.
Vorplanung
Raumordnungsverfahren
Entwurfsplanung
Im Vorentwurf wird die in der
Vorplanung erarbeitete
Vorzugsvariante weiter ausgearbeitet.
- Lage- und höhenmäßige
Konkretisierung der Trasse - Genaue Planung der
Entwässerung und des
Immissionsschutzes - Nachweise zur Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit
- Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans mit Artenschutzbeitrag sowie
vertiefende umwelt- und
naturschutzfachliche Unterlagen
Das Planfeststellungsverfahren stellt das öffentlichrechtliche Genehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben dar.
Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angehört und zur Stellungnahme aufgefordert.
- Auslegung der Pläne für einen Monat
- Möglichkeit zur Erhebung
von Einwänden
Bei der B 12 führt die Regierung von Schwaben einen Erörterungstermin durch.
- Klärung offener Fragen
- Ziel ist eine gütliche Einigung
- Mögliche Anpassung der Planunterlagen
- Bei Bedarf erneute Auslegung
Das Planfeststellungsverfahren wird mit einem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Verwaltungsgerichtsverfahren
Gegen einen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von zehn Wochen nach Klageerhebung anzugeben.
Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diese Bundesstraße, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung.
Grunderwerb
- Möglichst genaue Ermittlung des erforderlichen Grunderwerbs
- Erstellung eines Grunderwerbsplan
- Einleiten von Grunderwerbsverhandlungen
- Freihändige Erwerbung der Grundstücke – freiwillige
Vereinbarung und Abschluss eines Kaufvertrages mit den Grundstückseigentümern
Aufgrund der Größenordnung des Gesamtprojekts zum B 12-Ausbau kann bereits jetzt, also noch vor Vorliegen des bestandskräftigen Planfeststellungbeschlusses, ein vorzeitiger Grunderwerb für Tausch- und Ausgleichsflächen und auch potentielle Trassenflächen erfolgen.
Ausführungsplanung & Vergabe
Die Ausführungsplanung wird auf Grundlage der Vorentwurfsplanung erstellt und berücksichtigt die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss.
- Erstellung der Unterlagen
für die Ausführung der
Leistungen vor Ort - Ausschreibung der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen - Prüfung der Angebote der
Baufirmen - Das wirtschaftlichste
Angebot erhält den Zuschlag
Bauausführung
Verkehrsfreigabe